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Bearbeitungsgebühren der Banken auch für Firmen unzulässig
Gleich in zwei Fällen hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun entschieden, dass Banken auch von Firmen keine Bearbeitungsgebühren für die Kreditvergabe verlangen dürfen.
Die Banken sind demnach verpflichtet, ihre Kosten ausschließlich über den Kreditzins zu kalkulieren und zu berechnen. Unternehmen, die ab 2014 solche Bearbeitungsentgelte gezahlt haben, können diese bis Jahresende 2017 zurückfordern.
Ob auch zuvor gezahlte Gebühren noch eingefordert werden können, ist im Einzelfall zu prüfen. Unsere Rechtsanwältin Liane Kuhn, steht Ihnen für die Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gern zur Verfügung.
Unsere Expertin für dieses Thema
Liane Kuhn
Rechtsanwältin