0471 30832-0
Aufklärungspflicht Kunstfehler Behandlungsfehler...
Arztrecht
Die Basis sämtlicher medizinischer Verträge bildet das Arztrecht. In diesem Rahmen zählt beispielsweise die juristische Begleitung von Praxisgründungen, -schließungen oder –übernahmen zu unserem Portfolio. Durch das Arztrecht nimmt der zugelassene Arzt, Zahnarzt und ermächtigte Krankenhausarzt eine besondere Stellung im System der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ein. Diese bietet immer wieder Anlass für Auseinandersetzungen mit den verschiedenen Institutionen im System der GKV. Hier begleiten und beraten wir unsere Mandanten unter anderem in Wirtschaftlichkeits-, Plausibilitäts- und Disziplinarfragen.
Im Rahmen dieses Rechtsgebietes vertreten wir unsere Mandanten insbesondere bei folgenden Problemstellungen:
- Ansprüche gegenüber (Kranken-)Versicherungen
- Kunstfehler
- Behandlungsfehler
- Aufklärungspflichten des Arztes
- Schadensersatzansprüche
- Zulassung von Ärzten
- Partnerverträge
Unsere Experten für dieses Rechtsgebiet
Evelyn Lenz-Jakubczyk
Rechtsanwältin & Notarin mit Amtssitz in Bremerhaven