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Sozialversicherung Arbeitslosigkeit Schwerbehinderung...
Ihre Fachanwältin für Sozialrecht in Bremerhaven
Unsere Fachanwältin für Sozialrecht ist eine sehr erfahrene und anerkannte Spezialistin - nicht nur in allen Fragen des Sozialversicherungsrechts!
Unter dem Oberbegriff Sozialrecht zusammengefasst werden u.a. das eigentliche Sozialversicherungsrecht (Gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung), das Recht der Arbeitsförderung, das Recht der Eingliederung Behinderter und das Ausbildungsförderungsrecht.
Unsere auf das Sozialrecht spezialisierten Rechtsanwälte stehen Ihnen bei sämtlichen Fragen zu diesen Bereichen mit einer kompetenten Beratung zur Verfügung. Wenn Ihnen Ansprüche zustehen, unterstützen wir Sie bei deren Durchsetzung.
Weitere Informationen zum Sozialversicherungsrecht finden Sie hier.
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Weiterführende Informationen zu diesem Rechtsgebiet
Wir stehen Ihnen bei allen Rechtsfragen rund um das Sozialrecht zur Seite!
Wichtig ist, dass Sie sich nach Erhalt einer Kündigung unverzüglich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden, spätestens 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Falle einer Sperrzeit oder Kürzung des Arbeitslosengeldes besteht die Möglichkeit innerhalb von einem Monat Widerspruch einzulegen. Unsere im Sozialrecht tätigen Rechtsanwälte helfen Ihnen dabei.
Sie haben einen Arbeitsunfall erlitten und wurden dabei verletzt. Was jetzt zu tun ist, ist oft schwierig zu durchblicken. Unsere im Arbeits- und Sozialrecht tätigen Rechtsanwälte beraten Sie, gegenüber wem Sie welche Ansprüche und Rechte haben und setzen diese durch. Wir vertreten Sie dabei gegenüber den Berufsgenossenschaften, Krankenkassen und vor den Sozialgerichten.
Sie haben Probleme mit der zuständigen Agentur für Arbeit? Das Amt zahlt nicht, von Ihnen wird Arbeitslosengeld zurückverlangt oder gegen Sie ist eine Sperrzeit verhängt worden? Hier ergeben sich oft komplizierte Rechtsfragen, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Beendigung des vorherigen Arbeitsverhältnisses. Die Erfahrung unserer im Sozialversicherungsrecht und im Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwälte ermöglicht hier eine umfassende Vertretung und Durchsetzung Ihrer Rechte.
Sie sind schwerbehindert und brauchen Hilfe bei der Anerkennung Ihrer Behinderung? Hier kommt es auf die richtige Feststellung ihrer Behinderung und von deren Folgen an. Besonders wichtig ist, ob die Schwere der Beeinträchtigung ausreichend berücksichtigt worden ist.
Wir überprüfen, ob die Behörde den medizinischen Sachverhalt ausreichend gewürdigt hat und später die eingeholten Gutachten. Wir helfen Ihnen bei der Suche oder Auswahl eines geeigneten und anerkannten Gutachters. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch bei der Antragstellung gegenüber den Behörden und führen für Sie auf Wunsch das Widerspruchsverfahren und falls erforderlich auch das gerichtliche Verfahren durch.
Mit der zum Teil schon über 20jährigen Erfahrung unserer im Sozialrecht tätigen Rechtsanwälte, auch dokumentiert durch eine seit 1996 bestehende Fachanwaltschaft, sind wir stets ein kompetenter Partner an Ihrer Seite.
Auch rund um das Recht der Ausbildungsförderung (BAFöG) ergeben sich viele rechtliche Probleme. Liegt eine förderungswürdige Ausbildung vor? Besteht Förderungsbedarf oder haben Sie ohnehin ein ausreichendes Einkommen? Hier beraten und unterstützen wir Sie gern.
Immer wieder kommt es zu Leistungsrückforderungen wegen fehlender Angaben im Antrag. Wegen der damit verbundenen – oft auch strafrechtlichen - Konsequenzen sollten Sie sich in jedem Fall fachkundig beraten und ggf. vertreten lassen. Unsere Rechtsanwälte sind für Sie sowohl im Verwaltungsverfahren als auch in einem sich möglicherweise anschließenden Strafverfahren der richtige Ansprechpartner.
Hilfreiche Tipps
- Bewahren Sie eingehende Schreiben der Versicherungsträger und anderer Behörden gut auf und auch den zugehörigen Briefumschlag, der zum Nachweis dient, wann Sie das Schreiben erhalten haben.
- Beachten Sie, dass nach dem Erhalt von Bescheiden Widerspruchs- oder Klagefristen laufen, welche in der Regel nur einen Monat betragen. Diese beginnen mit Bekanntgabe des Bescheides. Ein Bescheid gilt in der Regel ab dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben.
Ihr nächster Schritt?
Melden Sie sich bei uns und wir vereinbaren einen Termin um gemeinsam die nächsten Schritte zu planen...
Evelyn Lenz-Jakubczyk
Rechtsanwältin & Notarin mit Amtssitz in Bremerhaven
Fachanwältin für Arbeitsrecht seit1995
Fachanwältin für Sozialrecht seit 1996
Mediatorin
Fragen Sie am besten einen Fachanwalt um juristischen Rat.
Der kennt sich aus.