0471 30832-0
Die Fachanwaltschaften unserer Kanzlei
Bitte klicken Sie für weitere Informationen auf das entsprechende Rechtsgebiet.
Der Titel Fachanwalt wird in Deutschland Rechtsanwälten verliehen, die auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und große Erfahrung verfügen. Nur ca. jeder vierte zugelassene Anwalt verfügt lt. Bundesrechtsanwaltskammer über eine Fachanwaltschaft.
Um als Fachanwalt zugelassen zu werden, muss ein Anwalt u.a. mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und nachweisen, dass er auf dem betreffenden Rechtsgebiet über gute theoretische Kenntnisse und eine Menge praktischer Erfahrung verfügt. Die benötigten praktischen Erfahrungen umfassen – je nach Rechtsgebiet – zwischen 50 und 160 (z.B. Verkehrsrecht) nachgewiesene Fälle.
Um das fundierte Wissen zu erhalten, ist eine ständige Fortbildung Pflicht: Intensive Arbeit im Rechtsgebiet und 10 Stunden Seminare im Jahr sind das Minimum, um bei der aktuellen Rechtsprechung auf dem Laufenden zu bleiben und die Mandanten optimal betreuen zu können. Fachanwälte müssen jährlich sogar 15 Seminarstunden je Fachanwaltschaft nachweisen.
DIE KANZLEI Lenz Gebhardt GbR ist mit zahlreichen Fachanwaltschaften bestens aufgestellt, um Ihnen eine umfassende Beratung auf höchstem juristischem Niveau bieten zu können. Die Anwälte unserer Kanzlei verfügen ausnahmslos über mindestens eine Zulassungen zum Fachanwalt.
Eine Übersicht sämtlicher Rechtsgebiete, in denen wir unsere Mandanten vertreten, finden Sie hier.
Für Sie da -
Wenn Sie uns brauchen
Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin.
Gerne können Sie uns auch per Email um einen Rückruf bitten oder uns Ihr Anliegen über unser Kontaktformular übermitteln.
0471 30832-0