0471 30832-0
eBay Gewährleistung Kfz-Kauf Fernabsatzgesetz...
Kaufvertragsrecht
Kaufverträge schließen wir fast täglich ab, mal geht es um Cent-Beträge, mal um ein ganzes Vermögen. Wir kaufen uns morgens ein Brötchen, mittags den neuesten Schrei in der Modeboutique und nachmittags ein neues Kraftfahrzeug oder gar ein ganzes Hausgrundstück. Egal, ob der Kaufvertrag in einem Ladengeschäft oder per Telefon oder Internet abgeschlossen wird, es gelten grundsätzlich dieselben Regeln. Obwohl es sich also um ein eigentlich alltägliches Geschäft handelt, besteht oft Unklarheit über die genauen Rechte und Pflichten, die sich daraus ergeben: Was muss man tun, wenn der Käufer den Kaufpreis nicht zahlt, was, wenn die gelieferte Ware mangelhaft ist? Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um sie hier auf dem richtigen Weg zum Erfolg zu führen.
Nach dem Kauf bei eBay haben Sie den Kaufpreis überwiesen, aber die Ware fehlt und der Verkäufer ist abgetaucht? Auch das kommt leider immer wieder vor. Hier ist die Unterstützung unserer Rechtsanwälte nützlich, um die Anschrift des Verkäufers zu ermitteln, gegebenenfalls Strafanzeige gegen ihn zu erstatten und schließlich Ihre Forderung aus dem Kaufvertrag durchzusetzen.
Weit verbreitet ist der Glaube, bei Privatverkäufen auf eBay gäbe es keine Gewährleistungsansprüche. Das gilt allerdings nur, wenn dies im Vertrag vereinbart wurde. Mancher findige Verkäufer versucht, seine gewerblichen Geschäfte als Privatverkauf zu tarnen, oft gepaart mit Geschäftsbedingungen, die jegliche Rechte des Käufers ausschließen sollen. Ein geschickter Täuschungsversuch, aber unsere Experten helfen Ihnen, dies aufzudecken und Ihre trotz der nachteiligen Geschäftsbedingungen weiterbestehenden Rechte durchzusetzen. Denn gerade in Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann man Ihre Rechte als Käufer nur begrenzt einschränken.
Sie haben zu schnell bei einem Internetshop geklickt und jetzt stehen 10 Pakete, die Sie gar nicht haben wollten vor Ihrer Haustür? Auch in dieser Situation ist nicht alles verloren.
Bei Kaufverträgen mit einem Unternehmer, die über Internet, Telefon oder andere Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurden, steht dem Verbraucher genauso wie bei sogenannten Haustürgeschäften ein Widerrufsrecht zu. Anders jedoch, wenn es sich um einen Verkauf von privat handelt oder der Käufer selbst Unternehmer ist. Beachten Sie, dass für den Widerruf eine kurze Frist von 14 Tagen oder einem Monat gilt. Hier ist also rasches Handeln erforderlich. Bei Fragen hierzu stehen wir gerne auch kurzfristig zur Verfügung, um Ihnen eine schnelle und erfolgreiche Wahrung Ihrer Rechte zu ermöglichen.
Das neue Mobiltelefon funktioniert nicht? Das 56 teilige Geschirrset besteht fast nur aus Scherben? Natürlich müssen Sie das nicht hinnehmen. Um in dieser Situation Ihre Rechte zu wahren ist überlegtes Vorgehen erforderlich.
Meistens muss dem Verkäufer Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden, bevor nach ausgebliebener Nachbesserung der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden kann. Die Aufforderung zur Nachbesserung muss z.B. vor Gericht auch nachweisbar sein und so deutlich formuliert sein, dass sie nicht missverstanden wird. Bloße Unmutsäußerungen oder Drohungen mit Rücktritt oder Strafanzeigen reichen dabei nicht aus, es muss ausdrücklich und möglichst unter Fristsetzung die Beseitigung des Mangels gefordert werden. Mancher Verkäufer verlangt dann, dass ihm der Mangel erst nachgewiesen werden müsse – zu Unrecht. Wenn Sie sich hier in einem Dschungel aus Vorschriften und Regeln verirrt fühlen, wir stehen bereit, Sie auf den erfolgreichen Weg zu Ihrem Recht zurückzubringen.
Dasselbe gilt bei Mängeln an einem gekauften Kfz. Allerdings gibt es hier typische Fälle, in denen eine Nachbesserungsaufforderung entbehrlich ist, z.B. wenn es sich um ein Unfallfahrzeug handelt. Die Schwierigkeit liegt dann eher im Nachweis des Unfalls und der Kenntnis des Verkäufers davon. Wenn sie also auf einen gewerblichen Verkäufer von nur notdürftig reparierten Unfallfahrzeugen hereingefallen sind, ist umsichtiges und schnelles Handeln geboten. Denn ein Schotterplatz für den Gebrauchtwagenhandel ist schnell geschlossen und wieder verlassen. Eine Strafanzeige ist hier oft das Mittel der Wahl, um zunächst den Täter und die Hintergründe feststellen zu lassen, bevor dann zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Hier arbeiten unsere auf das Kaufvertragsrecht spezialisierten Rechtsanwälte Hand in Hand mit den Strafrechtlern in unserer Kanzlei.
Sie wollen ein Haus im grünen kaufen? Grundstückskaufverträge sind oft lang, kompliziert und müssen notariell beurkundet werden. Hierzu steht Ihnen unser Notariat natürlich gerne zur Verfügung. Ihr Vertragspartner hat den Notar schon ausgewählt und Ihnen liegt bereits ein notarieller Vertragsentwurf vor? Wenn Sie hierzu vor dem Notartermin den Anwalt Ihres Vertrauens befragen wollen, vereinbaren sie gerne einen Termin bei uns.
Natürlich sind unsere Rechtsanwälte auch für Sie da, wenn es später in der Abwicklung des Kaufvertrages Probleme gibt oder sich das gekaufte schmucke Häuschen nach dem Einzug als Bruchbude erweist.
Sie haben als Unternehmer oder Privatperson eine Kaufpreisforderung? Sie möchten diese beim säumigen Käufer einziehen? Auch hier sind unsere Experten für Kaufvertragsrecht und Forderungseinzug der richtige Ansprechpartner!
Unsere Experten für dieses Rechtsgebiet
Evelyn Lenz-Jakubczyk
Rechtsanwältin & Notarin mit Amtssitz in Bremerhaven
Liane Kuhn
Rechtsanwältin
Weiterführende Informationen zu diesem Rechtsgebiet
Wichtige Tipps
Vor dem Kontakt zum Anwalt
- Bewahren Sie allen Schriftwechsel im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag sorgfältig auf.
- Beachten Sie die ggf. laufenden kurzen Widerrufsfristen.
- Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren in der Regel in zwei Jahren ab Kauf, die Verjährungsfrist kann aber auf ein Jahr verkürzt sein.
- Geben Sie bei Sachmängeln dem Verkäufer Gelegenheit zur Nachbesserung, bevor Sie den Rücktritt vom Vertrag erklären.
- Bringen Sie zum Termin alle Unterlagen, insbesondere den Kaufvertrag mit, damit der Rechtsanwalt sogleich die Rechtslage umfassend prüfen kann.