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Antworten zum Themenkreis “ Erbrecht“ und was kann ich für Sie tun:
Erbrecht
Als Anwältin und längjährige erfahrende Notarin gehört es zu meinen Aufgaben Ihnen alle Ihre Fragen rund um´s Erben, ihre Rechte und Pflichten zu beantworten. Hier geht es im Wesentlichen darum festzustellen, wer ist Erbe, zu welchen Anteilen oder wer hat sogenannte Pflichtteilsansprüche und in welcher Höhe. An wen sind welche Auskünfte über den Nachlass innerhalb welcher Zeit und Form zu erteilen.
Als Notarin nehme und gestalte ich Ihre Testamente oder Erbverträge, selbstverständlich auch unter Berücksichtigung besonderer Umstände, z.B. wie ist es sinnvoll zu testieren bei behinderten Kindern in der Familie oder bei Patch-Work-Familien. In welchen Fällen sollte man einen TestamentsvollstreckerIn einsetzen. Vor mir als Notarin können Sie eine Eidesstattlich Versicherung zur Beantragung eines Erbscheins abgeben. Ich beglaubige Ihre Unterschrift für Erbausschlagungen.
Als Anwältin vertrete ich Sie im Rahmen von Streitigkeiten zwischen den Erben und/oder Pflichtteilsberechtigte außergerichtlich und selbstverständlich auch vor Gericht in allen Instanzen.
Als ausgebildete Mediatorin können Sie mich auch für eine außergerichtliche Mediation zwischen den Erben und/oder den Pflichtteilsberechtigten zur Vermeidung eines langen gerichtlichen Verfahrens beauftragen. Ziel einer Mediation ist die Konfliktlösung der streitigen Beteiligten (zum Beispiel einer Erbengemeinschaft) zur Findung einer einvernehmlichen Lösung und einer verbindlichen Vereinbarung, im optimalen Fall bei höchster Zufriedenheit und unter Berücksichtigung der jeweiligen persönlichen Bedürfnisse. In der Regel ist eine Mediation schneller und günstiger als ein langes gerichtliches Verfahren und trägt daher zu einer höheren Zufriedenheit aller Betroffener bei.
Haben Sie Fragen Rund um das Erbrecht, brauchen Sie Hilfe bei der Erstellung Ihres Testaments, setzten Sie sich mit mir in Verbindung.
In Notfällen erreichen Sie mich unter der Notfall Nummer 0471 30832 110.