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DIE KANZLEI
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Evelyn Lenz-Jakubczyk

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Immer auf dem neuesten Stand der Rechtssprechung!

Evelyn Lenz-Jakubczyk

Ihre Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kündigung Abmahnung Arbeitsvertrag...

Für arbeitsrechtliche Problemstellungen aller Art sind Sie bei uns an der richtigen Adresse

Sie haben Probleme am Arbeitsplatz zum Beispiel durch Mobbing oder mit Ihrem Arbeitgeber?

Sie haben eine Abmahnung oder eine Kündigung erhalten?

In unserer Fachanwalts-Kanzlei in Bremerhaven Geestemünde stehen Ihnen zwei Kollegen mit über 25 Jahren Berufserfahrung im Arbeitsrecht zur Seite.

Wir vertreten und beraten Sie bei allen arbeitsrechtlichen Problemen, zum Beispiel auch wenn Sie sich fragen, ob die immer erneute Befristung Ihres Arbeitsverhältnisses rechtmäßig ist oder wenn Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt nicht gezahlt hat und setzen uns für Ihre Interessen bis hin zum Bundesarbeitsgericht (BAG) ein.

Nicht ohne Stolz dürfen wir zahlreiche zufriedene Mandanten vertreten nachdem sie im arbeitsgerichtlichen Prozess gegen uns unterlegen waren. Wir unterstützen und beraten Sie rechtlich auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und zeigen unsere kreative Verhandlungsstärke, um optimale Lösungen - nicht nur in finanzieller Hinsicht - für Sie zu erreichen.

Gerade im Arbeitsrecht spielen oftmals auch sozialrechtliche Fragen eine gewichtige Rolle: Etwa bei Themen wie Arbeitslosengeld ("Hartz IV") und Sperrzeiten, Benachteiligungen aufgrund einer Behinderung oder die Beachtung von rentenrelevanten Themen. Kompetenz in beiden Rechtsgebieten ist deshalb besonders wichtig.

Frau Evelyn Lenz-Jakubczyk ist sowohl Fachanwältin für Arbeitsrecht (seit 1995) wie auch Fachanwältin für Sozialrecht (seit 1996) und vereint damit anerkanntes Fachwissen in einer für unsere Mandaten sehr wertvollen Kombination.

Fachanwältin für Arbeitsrecht seit 1995

über 25 Jahre Berufserfahrung im Arbeitsrecht

immer auf dem neuesten Stand der Rechtssprechung

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Wir stehen Ihnen bei allen Rechtsfragen rund um das Arbeitsrecht zur Seite!

Kündigung

Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich auf Papier erfolgt. Sie ist vom Arbeitgeber zu unterschreiben und zuzustellen. Wenn Sie sich gegen die Kündigung zur Wehr setzen wollen, muss eine sogenannte Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht eingehen. Diese Frist dürfen Sie unter keinen Umständen versäumen, da anderenfalls die Kündigung endgültig wirksam wird! Unsere im Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwälte können Sie beraten, ob die Kündigung unwirksam oder rechtswidrig erfolgte. Für Schwangere, Arbeitnehmer in Elternzeit, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder und Datenschutzbeauftragte bestehen zum Beispiel besondere Kündigungsschutzvorschriften, die eine Kündigung erheblich erschweren. Wenn Erfolgsaussichten für eine Kündigungsschutzklage bestehen, erheben wir diese für Sie bei dem zuständigen Arbeitsgericht und vertreten Sie in der Verhandlung. Auch bei den Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber über etwaige Abfindungen und Auflösungsvereinbarungen sind wir ein kompetenter Partner an Ihrer Seite.

Befristete Arbeitsverhältnisse

Ihr Arbeitgeber befristet Ihren Arbeitsvertrag immer wieder erneut. Hier können wir für Sie prüfen, ob die Befristung wirksam ist. Im Falle einer unwirksamen Befristung ist spätestens innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab voraussichtlichem Ende des Arbeitsverhältnisses eine sogenannte Entfristungsklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben. Unsere im Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwälte beraten Sie gern und vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch im Gerichtsverfahren.

Abmahnung

Mit der Abmahnung kann der Arbeitgeber Vertragsverletzungen des Arbeitnehmers rügen. Eine Abmahnung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. In der Abmahnung hat der Arbeitgeber konkret zu beschreiben, wann und gegen welche Pflichten der Arbeitnehmer verstoßen hat. Auch hat er auf die Folgen im Fall eines weiteren Verstoßes hinzuweisen. Unsere Anwälte formulieren für Sie als Arbeitgeber wirksame Abmahnungen. Für Arbeitnehmer überprüfen wir die Wirksamkeit einer ausgesprochenen Abmahnung und helfen Ihnen die richtige Entscheidung zu treffen, was gegen die Abmahnung zu tun ist.

Arbeitsvertrag

Wir gestalten und prüfen Arbeitsverträge nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Vor Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages oder Zustimmung zu Änderungen eines bestehenden Arbeitsvertrages beraten wir Sie über die Bedeutung und Auswirkung. Wir informieren Sie, bevor Sie mit einer Unterschrift unter den Ihnen vorgelegten Text möglicherwiese zu Ihrem eigenen Nachteil Fakten schaffen. Bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsvertrag wird Ihnen die Gegenseite oft Ausschlussfristen entgegenhalten, um Ihre Ansprüche zu Fall zu bringen. So können zum Beispiel Entgeltansprüche bei nicht rechtzeitiger Geltendmachung wegfallen. Wir prüfen die Wirksamkeit etwaiger Ausschlussfristen, bevor es zu spät ist und setzen Ihre Ansprüche durch!

Mobbing

Immer häufiger werden die Fälle von Mobbing am Arbeitsplatz. Betroffene Arbeitnehmer erkranken dadurch oftmals schwer und sind über einen langen Zeitraum hinweg arbeitsunfähig. Auch hier können wir durch unsere langjährige Erfahrung helfen, bevor es zu spät ist. Als erstes ist anzuraten, dass der betroffene Arbeitnehmer ein sogenanntes Mobbingtagebuch führt, aus dem sich die einzelnen Vorfälle mit Zeugen ergeben. Wir setzen uns dann mit dem Arbeitgeber oder mit den einzelnen Kollegen in Verbindung und fordern zur Unterlassung auf. Erforderlichenfalls leiten wir für Sie auch ein gerichtliches Verfahren ein und vertreten Sie dort.

Sollten Sie bereits erkrankt und arbeitsunfähig sein, stehen Ihnen zusätzlich Schmerzensgeldansprüche zu, die wir für Sie durchsetzen. Sollten Sie wegen Ihrer Erkrankung außerdem Probleme mit der Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung haben, stehen Ihnen unsere im Versicherungsrecht tätigen Rechtsanwälte ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite.

Hilfreiche Tipps

  • Unterschreiben Sie beim Arbeitgeber nichts – insbesondere keine Aufhebungsverträge – ohne vorherige juristische Beratung.
  • Nach Erhalt einer Kündigung müssen Sie sich unverzüglich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden.
  • Beachten Sie die 3- wöchige Frist zur Einlegung der Kündigungsschutzklage, die mit Erhalt der Kündigung zu laufen beginnt.
  • Beachten Sie, dass Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag kurze Ausschlussfristen vorsehen kann; setzen Sie sich daher frühzeitig mit einem Rechtsanwalt in Verbindung.
  • Bringen Sie zum Termin mit dem Rechtsanwalt möglichst Ihren Arbeitsvertrag und die letzte Abrechnung sowie Ihnen ausgehändigte Schriftstücke mit.

Ihr nächster Schritt?

Melden Sie sich bei uns und wir vereinbaren einen Termin um gemeinsam die nächsten Schritte zu planen...

Evelyn Lenz-Jakubczyk

Rechtsanwältin & Notarin mit Amtssitz in Bremerhaven

Fachanwältin für Arbeitsrecht seit1995
Fachanwältin für Sozialrecht seit 1996
Mediatorin

Fragen Sie am besten einen Fachanwalt um juristischen Rat.
Der kennt sich aus.

Liane Kuhn

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Bau- & Architektenrecht
Interessenschwerpunkt Arbeitsrecht
Interessenschwerpunkt Familienrecht
Interessenschwerpunkt Sozialrecht

Sie können sich auf mein Fachwissen und Verhandlungsgeschick verlassen!

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