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Markenregister Eintragungsfähigkeit Markenamt...
Markenrecht
Durch die Eintragung einer Marke ins Markenregister können Sie andere Unternehmen von der Benutzung dieser Marke ausschließen. Hat Ihre Marke einen gewissen Bekanntheitsgrad, können Sie dadurch zudem verhindern, dass sich andere Unternehmen durch Verwendung Ihrer Marke deren Bekanntheitsgrad zunutze machen.
Nicht jede Marke ist jedoch eintragungsfähig.
Wir übernehmen die Prüfung der Eintragungsfähigkeit und Anmeldung Ihrer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt.
Umgekehrt kann es sein, dass Sie von einem anderen Unternehmen auf Unterlassung der Benutzung einer Marke in Anspruch genommen werden, da das Unternehmen der Auffassung ist, selbst Inhaber einer geschützten Marke zu sein. Auch in diesem Fall vertreten wir Sie bestmöglich.
Unsere Experten für dieses Rechtsgebiet
Liane Kuhn
Rechtsanwältin