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Konfliktlösung mit der Mediation
Bei der Mediation unterziehen sich die Konfliktparteien freiwillig einem strukturierten Verfahren zur dauerhaften Beilegung Ihrer Auseinandersetzung. Die Frage nach einer Schuld der Parteien steht dabei nicht im Vordergrund.
Die streitenden Parteien werden im Rahmen der Mediation von einem sog. Mediator unterstützt, der keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts trifft, sondern für das Verfahren verantwortlich ist: Der Mediator ist also verantwortlich für den Prozess, die Parteien sind verantwortlich für den Inhalt. Dahinter steht der Gedanke, dass die Beteiligten eines Konflikts selbst am besten wissen, wie dieser zu lösen ist, und vom Mediator lediglich hinsichtlich des Weges dorthin Unterstützung benötigen.
Wann ist Mediation die geeignete Methode?
Die Methode der Mediation ist grundsätzlich für alle Arten von Konflikten geeignet. Sie wird beispielsweise häufig in folgenden Konfliktsituationen angewendet:
- Regelung von Vermögens-, oder Sorgerechtsfragen im Rahmen einer Scheidung
- Beilegung von Streitigkeiten bei Nachfolgeregelungen Inhaber geführter Unternehmen
- Beilegung von Streitigkeiten zwischen kooperierenden Unternehmen
- Herbeiführen einer Einigung bei Auseinandersetzungen in Erbschaftsfragen
Ablauf der Mediation
Die Vorteile des Mediationsverfahrens
Neben der Beilegung der eigentlichen Streitigkeit bringt das Verfahren auch weitere Vorteile mit sich,
wenn sich die Parteien darauf einlassen:
- Die Mediation kann erheblich schneller zu einer Lösung führen, als es bei einem Gerichtsverfahren möglich ist.
- Die Reduzierung der Verfahrenskosten, wenn die Mediation erfolgreich verläuft.
- Eine Mediation „erzeugt“ keine Gewinner und Verlierer, wies es bei einem Gerichtsurteil üblicher Weise der Fall ist, sondern sie zielt auf die Einigung der Parteien ab.
Unsere Mediatoren
Brigitte Gebhardt
Rechtsanwältin
Evelyn Lenz-Jakubczyk
Rechtsanwältin & Notarin mit Amtssitz in Bremerhaven