0471 30832-0
Unternehmensfortführung Handelsvertreterrecht Transportrecht...
Handelsrecht
Das Handelsrecht ergänzt als Teil des Privatrechts die allgemeinen Vorschriften des BGB, soweit an einem Geschäft zumindest ein Unternehmer beteiligt ist.
Für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern werden hier besondere Regeln getroffen, welche die Abwicklung erleichtern sollen, wie zum Beispiel vereinfachte Formen des Vertragsabschlusses oder besondere Rügepflichten bei Mängeln. In ständig laufenden Geschäftsbeziehungen findet die Verrechnung gegenseitiger Forderungen oft über ein sogenanntes Kontokorrent statt. Dies erleichtert die Abwicklung, führt aber im Streitfall auch zu besonderen Konstellationen, die bei der Durchsetzung Ihrer Interessen zu beachten sind.
Bei der Übernahme eines Unternehmens stellen sich zum Beispiel Fragen der Haftung: Haftet der Übernehmer für die Schulden seines Vorgängers? Haftet der Vorgänger für neue Verbindlichkeiten? Wie lange haftet er für die Altverbindlichkeiten? Hier ist schon bei der Übernahme eine gründliche Planung erforderlich, bei der wir Sie gern unterstützen. Das gilt natürlich auch für die Ausarbeitung von Verträgen über den Verkauf eines Unternehmens oder die Prüfung bereits vorliegender Vertragsentwürfe. Sollte eine Beurkundung erforderlich sein steht Ihnen selbstverständlich auch unsere Notarin zur Verfügung.
Auch bei Streitigkeiten zwischen einem Handelsvertreter und seinem Geschäftsherrn zum Beispiel über die Vergütung, Abfindungen oder Wettbewerbsverbote stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Bei Fragen, die Wettbewerbsverbote oder -verstöße betreffen, greifen wir auf die Unterstützung der im Wettbewerbsrecht tätigen Rechtsanwälte unserer Kanzlei zurück.
Weitere Sonderregeln, gerade was Fristen, Haftungsbegrenzungen und Anzeigepflichten angeht, betreffen das Frachtgeschäft, also den Transport von Waren, Gütern, aber auch Umzugsgut. Diese beachten unsere Rechtsanwälte bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, wenn es z. B. zu Schäden gekommen ist. Besonders dringend ist fachlicher Rat bei Schäden oder anderen Ansprüchen aus multimodalen oder grenzüberschreitenden Transporten erforderlich; hier kommt es auf die Kenntnis internationaler Vorschriften und Regeln sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung an.
Ergänzend zu berücksichtigen ist vielfach, ob für einen Schaden Versicherungsschutz besteht, weshalb wir bei Bedarf hier auf die Kenntnisse unserer auf das Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte zurückgreifen.
Auch Unternehmer oder deren Mitarbeiter, die sich Vorwürfe wegen Fahrtzeitüberschreitungen oder anderen Verstößen gegen die Fahrpersonalverordnung von Seiten der Gewerbeaufsichtsbehörden ausgesetzt sehen, werden von unseren Experten für Bußgeldrecht umfassend und umsichtig beraten und vertreten.
Unsere Experten für dieses Rechtsgebiet
Liane Kuhn
Rechtsanwältin
Weiterführende Informationen zu diesem Rechtsgebiet
Wichtige Tipps
Vor dem Kontakt zum Anwalt
- Kontrollieren Sie Vertragsunterlagen genau auf Ihren Inhalt. Achten Sie auf klare und genaue Angaben. Bei Abweichungen zum vorbesprochenen Inhalt sollte ein Unternehmer umgehend widersprechen.
- Prüfen Sie Saldenbestätigungen und ähnliche Mitteilungen in einer laufenden Geschäftsbeziehung genau. Bei Unrichtigkeiten müssen Sie aktiv werden und frühzeitig auf eine Richtigstellung hinwirken.
- Beachten Sie, dass Mängelrügen durch den Unternehmer unverzüglich nach Auslieferung der Ware zu erheben sind. Bewahren Sie sämtlichen Schriftwechsel, auch E-Mails, sorgfältig auf und bringen Sie diesen zum Termin mit dem Anwalt mit!