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Ihre Expertin für Baurecht und Architektenrecht in Bremerhaven
Ihre Expertin für Baurecht und Architektenrecht in Bremerhaven
Ich bin Ihre Ansprechpartnerin, wenn es um die erfolgreiche rechtliche Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche oder die Abwehr unberechtigter gegnerischer Ansprüche bei Problemen im Zusammenhang mit dem Hausbau, mit Handwerkerleistungen oder dem Kauf einer gebrauchten Immobilie geht!
Da bekanntlich Vorsorge stets besser ist als Nachsorge, sollten Sie zunächst Ihre Bauverträge (bei Neubauten) oder notariellen Kaufverträge (bei älteren Immobilien) vor der Unterzeichnung durch uns rechtlich in Hinblick auf unwirksame oder nachteilige Klauseln überprüfen lassen.
Vorsorge für Bauherren und Bauunternehmer
Zur Vorsorge gehört es auch, möglichst bereits bei Vertragsschluss für hinreichende Sicherheiten beim Hausbau zu sorgen. Der Bauherr benötigt die Sicherheit dafür, dass sein Haus auch wirklich fertiggestellt wird und etwaige Mängel beseitigt werden. Der Bauunternehmer bzw. Bauträger benötigt die Sicherheit dafür, dass der mit dem Auftraggeber vereinbarte Werklohn auch tatsächlich gezahlt wird.
Wir beraten Sie gerne, welche vertraglichen und gesetzlichen Regelungsmöglichkeiten es hierfür gibt, notfalls auch noch nach Vertragsunterzeichnung.
Haftungsfragen bei Baumängeln klären
Baumängel haben oft erhebliche finanzielle Auswirkungen - sowohl für den Bauherrn, als auch für den Bauunternehmer. Mit unserer Expertise stehen wir Ihnen in Haftungsfragen zur Seite.
Wir beraten Sie auch gerne, wenn es Ihnen darum geht, meist langjährige Bauprozesse zu vermeiden oder abzukürzen. Bisweilen kann es sinnvoll werden, vorgerichtlich Vergleichsgespräche mit der Gegenseite zu führen oder an einer Mediation teilzunehmen. Hier stellen wir Ihnen unsere Erfahrung und unser Verhandlungsgeschick gerne zur Verfügung, um zu einem bestmöglichen Ergebnis für Sie zu gelangen.
Unterstützung bei Architektenverträgen und gegenüber Baubehörden
Alle Problemstellungen rund um den Architektenvertrag gehören zudem ebenso zu unserem Tätigkeitsbereich, wie die Unterstützung bei Problemen mit Baubehörden.
Baurecht
Meistens nur einmal im Leben wagt sich der -in der Regel- unerfahrene Bauherr an den Bau der eigenen vier Wände und bindet mit der Unterzeichnung des Bauvertrages oftmals mehrere Jahrzehnte lang das Familieneinkommen, wofür er in möglichst kurzer Zeit ein mangelfreies Haus erwartet.
Auf der anderen Seite steht der Bauunternehmer, der für hinreichende Umsätze und Gewinn sorgen muss, um sein Unternehmen erfolgreich zu führen, und daher nicht selten mehrere Bauvorhaben parallel zu betreuen hat.
Ob sich das Bauvorhaben bei derartigen, scheinbar gegenläufigen Interessen dabei für beide Seiten vorteilhaft entwickelt, entscheidet sich bereits bei der Vertragsunterzeichnung.
Aus diesem Grund ist es wichtig, sich bereits vor dem Abschluss eines Bauvertrages eingehend zu informieren und kompetente Beratungsleistungen einzuholen. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen.
Im Rahmen des Rechtsgebietes Baurecht und Architektenrecht vertreten wir unsere Mandanten insbesondere bei folgenden Problemstellungen:
- Baumängel / Gewährleistung beim Hausbau
- säumiger Bauherr / Auftraggeber zahlt nicht / "letzte Rate" offen
- Werklohnklage
- Selbstständiges Beweisverfahren
- Haftung von Subunternehmen
- Architektenhaftung Hausbau
- Pflicht zur Abnahme / Recht zur Abnahmeverweigerung
Bauverzögerung - Sicherheiten beim Hausbau
- Vertragsprüfung Bauvertrag für Bauunternehmer
- Vertragsprüfung Bauträgervertrag für Bauträger
- Vertragsprüfung Hausbau für Bauherren
- Vertragsprüfung Hauskauf
- Rechtsberatung beim Hausbau
- Mängel beim Hauskauf älterer Immobilien
- Baugenehmigung abgelehnt
- Nutzungsuntersagung / Abrissverfügung erhalten
- Zulässigkeitsprüfung Bauvorhaben
Architektenrecht
Das Architektenrecht befasst sich mit den Rechten und Pflichten der Architekten und ihrer Auftraggeber.
Wir vertreten Sie, wenn es beispielsweise um typische "Architektenfehler" geht, also insbesondere um Planungsfehler, eine fehlerhafte Ausschreibung oder um Fehler bei der Bauaufsicht.
Bei einem Bauvorhaben gibt es nicht selten viele Beteiligte. In der Regel liegt die Verantwortung für einen Baumangel nicht allein bei einem Beteiligten. Wir helfen Ihnen, Haftungsfragen zu klären, und setzen Ihre Rechte durch.
Wir stehen Ihnen bei allen Rechtsfragen rund um das Baurecht & Architektenrecht zur Seite!
Im Architektenvertrag, der mündlich oder schriftlich geschlossen werden kann, vereinbaren die Vertragspartner, welche Leistungen der Architekt zu erbringen hat und wie er hierfür bezahlt wird. Es besteht im Grundsatz Vertragsfreiheit, d.h. die Parteien sind frei in ihrer Vertragsgestaltung. Grenzen werden nur durch zwingende Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und, soweit es um das Honorar geht, die HOAI, gesetzt.
Das Honorarrecht gehört zum Teil zum Vertragsrecht, weil die Vereinbarung des Honorars im Prinzip Verhandlungssache ist. Verhandlungsgrenzen zog früher die HOAI mit Höchst- und Mindestsätzen für die wichtigsten Architektenleistungen, welche zwingend einzuhalten waren. Seit der jüngeren Rechtsprechung des EuGH zur HOAI 2013 ist klar, dass dies so nicht mehr gelten kann. Der Gesetzgeber hat mit der HOAI 2021 reagiert. Für ab dem 01.01.2021 geschlossene Verträge ist der Preisrahmen der HOAI nicht mehr bindend.
Im Architektenhaftpflichtrecht geht es um die Frage, wann, wem und in welchem Umfang der Architekt für Fehler seiner Leistungen haftet (z.B. Planungsfehler, Fehler bei der Bauüberwachung). Anspruchsteller ist in der Regel der Bauherr. Im Architektenurheberrecht geht es - wie allgemein im Urheberrecht - darum, ob und in welchem Umfang der Architekt dauerhaft geschützte Rechte an seiner Planungsleistung hat, und welche Rechte daraus herzuleiten sind.
Ihr nächster Schritt?
Melden Sie sich bei uns und wir vereinbaren einen Termin um gemeinsam die nächsten Schritte zu planen...
Liane Kuhn
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Bau- & Architektenrecht
Interessenschwerpunkt Arbeitsrecht
Interessenschwerpunkt Familienrecht
Interessenschwerpunkt Sozialrecht
Sie können sich auf mein Fachwissen und Verhandlungsgeschick verlassen!
Evelyn Lenz-Jakubczyk
Rechtsanwältin & Notarin mit Amtssitz in Bremerhaven
Fachanwältin für Arbeitsrecht seit1995
Fachanwältin für Sozialrecht seit 1996
Mediatorin
Fragen Sie am besten einen Fachanwalt um juristischen Rat.
Der kennt sich aus.