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Brigitte Gebhardt

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Profitieren Sie von mehr als 30 Jahren Berufserfahrung!

Brigitte Gebhardt

Ihre Fachanwältin für Familienrecht

Unterhalt Scheidung Sorgerecht...

Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Bremerhaven

Die Ehe ist der Bund fürs Leben. Aber leider knirscht und knackt es darin immer wieder. Nach der Trennung, bei Unterhaltsfragen, aber auch im anschließenden Scheidungsverfahren stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Sie benötigen Unterstützung und Beratung bei schwierigen Fragen im Rahmen einer Trennung oder Scheidung - etwa zum Sorgerecht und Kindesunterhalt, dem Unterhalt für Ehegatten, einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder der Berechnung des Zugewinnausgleichs?

Gerade in der oft emotional angespannten Situation benötigen Sie einen verlässlichen Partner, der die Rechtslage kennt und Ihnen hilft, einen kühlen Kopf zu bewahren.

Unsere Fachanwältin für Familienrecht Brigitte Gebhardt verfügt über mehr als 30 Jahre umfangreiche Berufserfahrung. Auch unsere Rechtsanwältin Liane Kuhn verfügt mit dem Interessenschwerpunkt Familienrecht über langjährige Erfahrung in diesem herausfordernden Rechtsgebiet. Beide kennen sich nicht nur mit der aktuellen Rechtsprechung aus: Verhandlungsgeschick, gute Kontakte zu benötigten Gutachtern oder auch die richtige Taktik in einem Prozess beim Familiengericht sind ebenfalls wichtige Voraussetzungen, um die Interessen unserer Mandanten wirksam zu vertreten. Und seien Sie versichert: Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten wirksam!

Bei den Themen Unterhaltsforderungen und Versorgungsausgleich (der Rentenanwartschaften), beim Zugewinnausgleich, insbesondere bei gemeinsamen Immobilienvermögen oder bei Teilhaberschaft an einem Unternehmen geht es um existenzielle Finanzfragen, die wir selbstverständlich im Blick haben.

Besonders haben wir auch das Wohl Ihrer Kinder im Auge, die unter Trennungsabsichten oftmals besonders leiden. Die Regelung des Kindesunterhalts und des Umgangsrechts spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle.

Gerade im Familienrecht kann das Verfahren der Mediation eine gute und auch preiswerte Alternative zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung der Beteiligten sein. Aus diesem Grund steht Ihnen Fachanwältin Brigitte Gebhardt, ausgebildete Mediatorin DAA, im Streitfall auch für eine Beratung und Durchführung des Mediationsprozesses hilfreich zur Verfügung.

Nähere Informationen zum Mediationsverfahren finden Sie hier.

Auch wenn es um die elterliche Sorge für die aus der Ehe – oder auch einer nichtehelichen Beziehung – stammenden Kinder oder das Umgangsrecht mit den Kindern geht, ist der Beistand durch einen spezialisierten Rechtsanwalt eine wichtige Unterstützung.

über 30 Jahre Berufserfahrung

höchste fachliche Kompetenz

kurzfristige Terminvergabe

Jetzt gleich einen Termin vereinbaren

Weiterführende Informationen zu diesem Rechtsgebiet

Wir stehen Ihnen bei allen Rechtsfragen rund um das Familienrecht zur Seite!

Scheidung

Eine Ehe kann grundsätzlich erst ein Jahr nach der Trennung der Ehegatten geschieden werden. Nur in seltenen Ausnahmefällen kommt eine frühere Scheidung in Betracht. Im Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht darf dabei nur ein Anwalt für Sie den Scheidungsantrag stellen. Durch die anwaltliche Vertretung ist auch sichergestellt, dass Ihre Rechte beim Zugewinnausgleich geltend gemacht werden.

Elterliche Sorge und Umgang

In Verfahren betreffend die elterliche Sorge soll auch nach dem Gesetz das Kindeswohl im Vordergrund stehen. Oft entsteht der Eindruck, dass die Eltern das völlig aus dem Blick verlieren und hier nur den „Rosenkrieg“, der mit dem Scheidungsverfahren begonnen hat, auf dem Rücken der Kinder austragen. Hier ist es wichtig, dass die berechtigten Interessen Ihres Kindes, aber natürlich auch Ihre Interessen als Eltern ausreichend gewürdigt werden.

Um dies vor Gericht zu erreichen, ist eine sachliche und zielgerichtete Vorgehensweise sinnvoll, die sich auf das Wesentliche stützt. Hier zeigen Ihnen unsere Fachleute den richtigen Weg auf. Beide Elternteile haben Rechte und Pflichten, auch derjenige, bei dem das Kind nicht lebt. Damit ein Elternteil nicht nur auf Zahlung in Anspruch genommen werden, sondern auch aktiv an der Erziehung seines Kindes mitwirken kann, steht jedem Elternteil grundsätzlich ein Umgangsrecht zu.

Wie dieses im Einzelfall auszugestalten ist, ob es Gründe gibt, dieses im Einzelfall einzuschränken, muss stets genau geprüft werden. Ohne fachkundigen Beistand ist es oft schwierig, das Umgangsrecht durchzusetzen, gerade wenn der andere Elternteil schon von einem Rechtsanwalt vertreten wird.

Unterhalt

Unterhaltsansprüche bestehen zwischen Ehegatten und bestimmten Verwandten. Besondere Bedeutung haben Sie im Trennungs- oder Scheidungsfall und für Kinder, wenn diese nur bei einem Elternteil wohnen oder bereits einen eigenen Haushalt haben. Wir sind hier für Sie da, gleich ob Sie Unterhalt begehren oder auf Unterhalt in Anspruch genommen werden: Wir fordern die benötigten Auskünfte an oder helfen Ihnen, wenn Sie selbst Auskunft erteilen sollen, diese richtig zu erteilen. Auch bei der Berechnung der Unterhaltsansprüche sind viele Besonderheiten zu beachten. Wir bieten die erforderliche Fachkompetenz und verhindern, dass Sie sich hier in einem Dschungel aus Zahlen verirren. Wenn erforderlich vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht.

Vermögensauseinandersetzung

Auch Kinder können gegenüber Ihren Eltern zum Unterhalt verpflichtet sein. Dies wird oft erst im höheren Alter akut. Kommt ein Elternteil ins Pflegeheim, reicht die Rente oft nicht mehr aus, um die Heimkosten zu bezahlen. Letztlich werden dann über die Sozialhilfebehörden Unterhaltsansprüche gegen die Kinder geltend gemacht. Hier muss niemand verzweifeln, dass er seinen bisherigen Lebensstandard aufgeben muss. Es gibt erhebliche Abzugspositionen vom einzusetzenden Einkommen der Kinder und Freibeträge, deren Beachtung aber durchgesetzt werden muss. Auch hierbei sind unsere auf das Familienrecht spezialisierten Rechtsanwälte für Sie der richtige Ansprechpartner.

Mediation

Oftmals scheint in Familienstreitigkeiten eine Lösung, mit der alle Beteiligten zufrieden sein können, nicht möglich zu sein. Dabei kann eine einvernehmliche Regelung gerade hier sehr wichtig sein. Zum Beispiel sind die Kinder noch jung, und es ist noch ein langer gemeinsamer Weg der sich trennenden Eltern mit den Kindern zu gehen.

Wenn Sie versuchen möchten, zur Befriedung einer solchen Situation im Rahmen einer außergerichtliche Mediation selbst eine Einigung zu erzielen, stehen Ihnen unsere Mediatoren, Brigitte Gebhardt und Evelyn Lenz-Jakubczyk gern zur Verfügung. Vorteil ist, dass eine Mediation sehr viel schneller zu einer Einigung führen kann, als ein langwieriges Gerichtsverfahren.

Detaillierte Informationen zum Mediationsverfahren finden Sie auch in unserem Beitrag Konfliktlösung mit der Mediation.

Hilfreiche Tipps

  • Verlieren Sie nach der Trennung nie das Wohl der gemeinsamen Kinder aus den Augen; einvernehmliche Lösungen sind hier für alle Beteiligten das Beste; zögern Sie nicht, sich rechtzeitig beim Rechtsanwalt beraten zu lassen.
  • Schließen Sie nicht ohne vorherige Beratung durch einen von Ihnen selbst gewählten Rechtsanwalt Eheverträge oder Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen ab; in solchen Vereinbarungen könnten Sie sonst auf erhebliche Rechte wirksam verzichten, ohne dass Ihnen die Bedeutung des Verzichts bewusst ist.
  • Einmal anerkannte Unterhaltsansprüche, z.B. in einer Urkunde des Jugendamtes, müssen Sie erfüllen, selbst wenn bei der Berechnung zu Ihren Lasten ein Fehler gemacht wurde; Sie sollten daher solche Erklärungen nicht ohne vorherige Überprüfung der berechneten Beträge durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl abgeben.

Ihr nächster Schritt?

Melden Sie sich bei uns und wir vereinbaren einen Termin um gemeinsam die nächsten Schritte zu planen...

Brigitte Gebhardt

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin DAA

Ich suche mit Ihnen keinen Rechtsstreit, sondern die für Sie passende Lösung.

Liane Kuhn

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Bau- & Architektenrecht
Interessenschwerpunkt Arbeitsrecht
Interessenschwerpunkt Familienrecht
Interessenschwerpunkt Sozialrecht

Sie können sich auf mein Fachwissen und Verhandlungsgeschick verlassen!

Das sagen meine Mandanten

Neben den äußeren Rahmenbedingungen, angefangen von einer professionellen Telefonannahme, einer sehr gut organisierten und auch kurzfristigen Terminvergabe (selbst zwischen den Feiertagen war ein Termin möglich), einem überaus freundlichen Empfang und einem sehr guten Raumambiente sind die inneren Bedingungen mehr als professionell. Die Sachverhalte werden zügig und klar zusammengefasst. Der Schriftverkehr wird schon während der Beratung verfasst, so dass unnötige Wartezeiten im Schreibzimmer vermieden werden. Die Beratung erfolgt sachlich, sehr gut informiert und mit der nötigen Distanz. Dennoch bleibt auch Raum für die, gerade in einer Trennung nötigen Mediation. Außerdem erkenne ich in den Beratungen einen großen, über Jahre erworbenen Erfahrungsschatz, der mir als Klientin, eine große Sicherheit zu allen Fragen meiner Trennung bietet. Ich bin sehr zufrieden und werde sie, als Kanzlei und Frau Gebhardt als Fachanwältin gerne weiterempfehlen.

In dieser Kanzlei ist man gut aufgehoben. Kompetente Beratung und sicheres Auftreten vor Gericht sind ein Teil der Vorzüge, die man hier genießen kann. Es wird auf das Wesentliche geschaut und klar definiert, wie die Möglichkeiten liegen. Gerade im Falle der oft strittigen Scheidungsbelange habe ich nur gute Erfahrungen in der Kanzlei sammeln können.

Frau Gebhardt hat mich im Bereich Familienrecht zweimal vertreten. Die Vorgespräche sind effizient verlaufen, da Frau Gebhardt die für die Verhandlungen wichtigsten Fakten in kürzester Zeit zusammengetragen hat. Vor Gericht hat Frau Gebhardt in beiden Fällen die für mich optimalen Ergebnisse erreicht. Ich bin sowohl mit Frau Gebhardt's Fachkenntnissen als auch mit der Korrespondenz sehr zufrieden. Ich würde mich im Falle weiterer Streitigkeiten im Bereich Familienrecht jederzeit wieder von Frau Gebhardt vertreten lassen.

In der Kanzlei stimmt einfach alles! Ich fühlte mich bei der Anwältin "in guten Händen", sie war auch nicht "von oben herab". Ich hätte schon viel eher zum Anwalt gehen sollen, mir wäre einiges erspart geblieben.

Frau Gebhardt hat mich sehr kompetent und menschlich unterstützend in einer Elternunterhaltsangelegenheit vertreten. Dabei war die Kommunikation von Amtsseite sehr langwierig und schwierig. Ihre fachliche Kompetenz in diesem Spezialgebiet, ihre sachliche und kluge Vorgehensweise, ihre ‚Innenkenntnisse‘ bei diesen Verfahren und ihre einfühlsame menschliche Art haben entscheidend dazu beigetragen, dass nach zähem Ringen letztendlich eine gute Vereinbarung getroffen werden konnte.
Frau Gebhardt und ihr gutes Team sind immer am Start, auch wenn es mal schnell gehen muss. Auch größere räumliche Entfernungen sind im digitalen Zeitalter für diese Kanzlei kein Problem, Kommunikation sehr gut und schnell.
Absolut empfehlenswert!

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